Kosten der Unterkunft

Die Kosten der Unterkunft (KdU), also Miete plus Heizkosten, die das Jobcenter für Bürgergeldempfänger*innen übernimmt, sind in vielen Fällen deutlich niedriger als die tatsächlichen Wohnkosten. Bundesweit mussten 2024 rund 12,6 Prozent aller berechtigten Bedarfsgemeinschaften aus eigener Tasche draufzahlen.

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