FAQ: Abschaffung des Heizungsgesetz

Die Koalition plant, die mit der GEG-Novelle 2023 eingeführten Regelungen der §§ 71 – 71p sowie der § 72 des GEG zu streichen. Dadurch soll die Vorgabe eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfallen. Stattdessen soll neben Wärmepumpen, Fernwärme, hybriden Modellen oder Biomasse auch wieder Gas- sowie Ölheizungen pauschal erlaubt werden – wenn sie ab 2029 einen „zunehmenden“ Anteil von angeblich klimaneutralen Brennstoffen nutzen (die sogenannte „Bio-Treppe“). Ab dem 1. Januar 2029 schlagen die Fraktionen einen mindestens zehnprozentigen Anteil CO2-neutraler Brennstoffe vor. Dieser Anteil soll in drei Stufen bis 2040 weiter ansteigen – wie genau, bleibt unklar.

Die Vorgabe, mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien bei neuen Heizungen einzusetzen, hat eigentlich Planungssicherheit für alle Beteiligten geschaffen: für die Industrie, die einen verlässlichen Rahmen benötigt, um Produktionskapazitäten aufzubauen und Fachkräfte auszubilden sowie für Eigentümer*innen, die einen Fahrplan für ihren Heizungskeller benötigen. Dass Eigentümer*innen ihr Heizungssystem auf erneuerbare Energien umrüsten möchten, zeigt das aktuelle Marktgeschehen.

Den bestehenden Paragraphen 71 zu streichen, bedeutet gesichert wertvolle Jahre für die Wärmewende zu verlieren – das UBA hat ausgerechnet, dass sich allein durch den Wegfall der 65%-EE-Vorgabe Mehremissionen von 144 Mio. Tonnen bis 2035 entstehen würden – das ist mehr als der gesamte Gebäudesektor in einem Jahr verursacht.

Neben den klimapolitischen Zielvorgaben gehen aber durch eine komplette Streichung des Paragraphen 71 auch weitere Vorgaben verloren, die für eine erfolgreiche Wärmewende als wichtig gewertet wurden. Dazu gehört beispielsweise

  • Die verpflichtende Beratung beim Einbau von Öl- und Gasheizungen, die vor allem für die steigenden Kosten eines Neueinbaus sensibilisieren sollte
  • Die bestehende Mieterschutzregelung im §71o, die für die Modernisierungsumlage eine Kappungsgrenze von 0,50€ pro qm für einen Heizungstauschs festgeschrieben hatte
  • Nachhaltigkeitskriterien an die Verwendung von Biokraftstoffen (wie beispielsweise einen Maisdeckel für die Produktion von Biogas) um ökologische Negativeffekte zu vermeiden.

Klimapolitisch sind die Änderungen ein fataler Rückschritt, der wertvolle Maßnahmen in Richtung klimaneutraler Gebäudebestand verpuffen lässt. Das EWI hat berechnet, dass das GEG 2023 den Bestand von Gasheizungen bis 2044 fast halbiert hätte. Die Lockerung durch das GMG 2026 haben zur Folge, dass Gasheizungen bis 2044 weiterhin der größte Anteil sein werden.

GRÜNGASQUOTE und BIOTREPPE

Die Grüngasquote soll im Bestand erst 2028 mit einem Wert von einem Prozent starten und bis 2030 laut Bundesregierung kumuliert mindestens 2 Mio. Tonnen CO₂ einsparen. Mit der Grüngasquote sollen die „Inverkehrbringer“, also Energielieferanten, zum anteiligen Einsatz von klimafreundlichen Gasen beziehungsweise Heizöl verpflichtet werden. Der Biomethananteil im deutschen Erdgasnetz liegt laut Fachverband Biogas jedoch derzeit bereits bei 1,6 Prozent. Die Klimawirkung der „Grüngasquote“ ist also sehr gering bis nicht existent.

Die Quote kann bilanziell erfüllt werden. „Grüne“ Brennstoffe müssen nicht real eingespeist werden und werden es auch mit großer Sicherheit nicht. Das heißt, dass die Quote durch den Kauf von Zertifikaten erfüllt wird, deren Klimawirkung schwer nachzuweisen ist. Gleichzeitig wird in der Gasinfrastruktur kein fossiles Gas ersetzt.

Daneben müssen neu eingebaute Öl- und Gasheizungen ab 2029 mit einem zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe betrieben werden („Biotreppe“), der mit 10 Prozent starten soll. Den weiteren Anstieg bis 2040 will man in drei Schritten festlegen. 

KOSTENFALLE FÜR VERBRAUCHENDE

Bei beiden Maßnahmen entsteht der Eindruck, dass fossiles Heizen durch die schrittweise Beimischung von „grünen Gasen“ in das Erdgasnetz klimaverträglich fortgeführt werden könne. Diese Annahme ist klimapolitisch und aus Netzsystematik nicht haltbar und könnte zu großen sozialen Spannungen führen. Die Potentiale von grünen Gasen setzen Fehlanreize zur weiteren Verwendung von Gasheizungen, obwohl die Kosten für Öl und Gas Verbrauchende schon jetzt massiv belasten.

Umweltverbände geben zu bedenken, dass Biomethan nicht nachhaltig skalierbar sei. Agora Agrar rechnet in einer Studie1 von Januar mit einem nachhaltigen Biogaspotenzial in Deutschland von rund 100 TWh aus Aufwuchs von Biodiversitätsflächen, Rest- und Abfallstoffen und der Vergärung von Wirtschaftsdünger in Biogasanlagen. Dabei handele es sich allerdings um ein technisches Potenzial, das realistischerweise nicht vollständig gehoben werden könne. Biogas ist – im Gegensatz zu Biomethan – nicht für die Einspeisung ins Gasnetz geeignet. Biogas wird stattdessen direkt vor Ort für die Stromerzeugung genutzt. Um Biomethan zu erhalten, muss das Biogas weiter aufbereitet werden. Aktuell gibt es in Deutschland etwa 9.000 Biogasanlagen, von denen lediglich rund 240 Biogas zu Biomethan aufbereiten.

Beim Gasverbrauch für Wärme läge der Bedarf auf der ersten Stufe der „Bio-Treppe“ mit einem Anteil von 10 Prozent bei den klimaneutralen Energieträgern zwischen 25 und 28 TWh, wenn der Gasverbrauch für Wärme in den Haushalten angesetzt würde, oder zwischen 37 und 45 TWh. Die Kapazitäten sind zu gering, insbesondere weil Biomethan in der Industrie tatsächlich gebraucht wird. Die Produktionskapazitäten in Deutschland sind stark eingeschränkt und der Flächenbedarf für die Herstellung enorm.

Die geplanten Quoten sind ineffizient, teuer und stehen nicht in ausreichende Maße zur Verfügung. Da die Produktionskosten von Biomethan im Vergleich zu fossilen Gasen relativ hoch sind, ist mit steigenden Brennstoffpreisen zu rechnen, die auch durch einen Markthochlauf nicht erheblich sinken werden. Prognosen zeigen sehr deutlich, dass die Kosten für die Wärmeversorgung selbst bei einer anteiligen Versorgung mit Biomethan deutlich über den Kosten einer Versorgung durch eine Wärmepumpe liegen – und das unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Anschaffungskosten für die entsprechenden Heizgeräte.

Abbildung 1: Kosten für Gasheizungen durch die Biotreppe, Deutsche Sanierungsberatung

  • Durchschnittpreise für Gastarife liegen rund 25 Prozent über dem Preis herkömmlicher Gastarife bei einer Beimischung von 10%.2
  • Die Grüngasquote führt für einen Zwei-Personen Haushalt zu jährlichen Mehrkosten von 350 Euro. 3

MIETER*INNEN IN DER KOSTENFALLE

Die Vorschläge der Koalition unterstellen, dass Eigentümer am besten wissen, was in ihren Heizungskeller gehört, lassen Mieterinnen und Mieter aber außen vor. Vermieter entscheiden über Heizung, Energieträger und Gebäudezustand – die daraus resultierenden Heiz- und Investitionskosten werden aber von den Mietern getragen. Für Vermieter entsteht kein zusätzlicher Anreiz für klimafreundliche Heizungen, aber für Mieter ein hohes Kostenrisiko.

Die steigenden Kosten fürs Heizen und Investitionen werden an die Verbrauchenden weitergereicht. Besonders hart treffen hohe Energiepreise Mieterinnen und Mieter, die in Gebäuden mit hohen Energieverbräuchen wohnen. Das betrifft in erster Linie einkommensschwache Mieterhaushalte.

Verbraucherschützer und Mieterschutzbund kritisieren schon lange die schlechte soziale Flankierung und das fehlende Mitspracherecht bei der Wärmewende. Die Vorschläge der Koalition verschlimmern die Situation für Mieterinnen und Mieter.

FÖRDERUNG

Der Umfang der Förderung ist noch nicht beschlossen. Im Eckpunktepapier heißt es, die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) werde bis mindestens 2029 sichergestellt. Es gilt, die Entwicklung weiterhin zu beobachten, denn die Förderhöhe wird erst in den Haushaltverhandlungen beschlossen. Die Berechnungen zur Höhe der BEG beziehen sich auf die Einnahmen durch die CO2-Bepreisung. Die Einnahmen für den KTF hängen künftig stark von der Preisentwicklung der CO₂-Zertifikate im nationalen Emissionshandel bzw. zukünftig im ETS2 ab. Geringere Einnahmen über den CO2-Preis könnten im aktuellen Fördersystem die Finanzierung der Wärmewende gefährden.

ABSCHAFFUNG DER BERATUNGSPFLICHT

Die bisherige Pflicht zur Energieberatung vor dem Einbau einer fossilen Heizung entfällt. Damit verlagert sich die Bewertung aller Optionen auf die Eigentümer*innen, die sich mit den regulatorischen Vorgaben und wirtschaftlichen Überlegungen oft nicht ausreichend auskennen. In der Anschaffung sind Gas- und Ölheizungen meist günstiger und laden finanziell zum Kauf ein. Doch im Betrieb sind Gas- und Ölheizungen jetzt schon die teuerste Heizmethode. Mit Blick auf die geopolitische Lage, den steigenden CO2-Preis und die Einführung der Grüngasquote und der Biotreppe ist klar, dass die Preise für fossile Brennstoffe weiter ansteigen werden. Die Bundesregierung kippt den in dem Moment so wichtigen Verbraucherschutz und lässt die Verbraucher in die Kostenfalle laufen.

MÖGLICHER RECHTSBRUCH

Derzeit beschäftigen sich einige Jurist*innen damit, ob die geplante Reform verfassungswidrig sein könnte. Das Gebäudemodernisierungsgesetz könnte gegen das Verschlechterungsverbot verstoßen. Verfassungsrechtlich ist die Bundesregierung zum Klimaschutz verpflichtet und darf das gegenwärtige Niveau des Umwelt- und Klimaschutzes nicht verschlechtern. Daneben ergeben sich gravierende soziale und gleichheitsrechtliche Probleme. Die zu erwartenden Kostenanstiege beim fossilen Heizen treffen Mieter*innen besonders stark und die Gesetzesarchitektur benachteiligt zukünftige Generationen schon jetzt.

FAZIT ZU DEN VORGESCHLAGENEN ÄNDERUNGEN

  • Die Koalition betreibt eine Politik der Kälte. Besonders Mieter*innen sind die großen Verlier*innen des klimapolitischen Unterbietungswettbewerbs.
  • Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist eine massive klimapolitische Verschlechterung. Die Klimaziellücke im Gebäudesektor liegt bereits bei 110 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten (kumuliert).
  • Das Konzept einer Grüngasquote wurde maßgeblich von der Gaswirtschaft (u.a. Verband für die Gas- und Wasserstoffwirtschaft) vorangetrieben. Es ist ein Geschenk an die Gaslobby auf Kosten der Mieter*innen.
  • Mieterinnen und Mieter tragen die finanziellen Risiken, ohne über Heizsysteme entscheiden zu können. Soziale Schieflagen werden verschärft. Wer kann, steigt auf eine Wärmepumpe um. Mieterinnen und Mieter, die nicht umstellen können, hängen weiter am Gasnetz oder an deregulierter Fernwärme. Durch die steigenden Gasausstiege werden die Netzentgelte für Gas immer weiter steigen. Mieterinnen und Mieter sind die letzten, die im Gasnetz verbleiben und werden nicht nur teure Gaspreise, sondern auch Netzentgelte bezahlen müssen.
  • Durch die geopolitische Lage sind die Gas- und Ölpreise auf ein Rekordhoch gestiegen. Der Ausstieg aus fossilen Energien ist nicht nur mit geopolitischer Unabhängigkeit zu begründen, aber zeigt klar, wie wichtig es ist, von Öl und Gas unabhängig zu sein. Eine gemeinwohlorientierte, erneuerbare Wärmeversorgung ist stattdessen bezahlbar und nicht volatil.

WAS WOLLEN WIR STATTDESSEN?

  • Die Wärmewende muss zur gesellschaftlichen Daseinsvorsorge werden. Dafür ist es zentrale, die Wärmewende als öffentliche Pflichtaufgabe zu definieren, bei der niemand zurückgelassen wird.
  • Zentrale Anlaufstellen für Bürger*innen, bei denen man sich kostenfreie, unkomplizierte und verifizierte Beratungs- und Unterstützungsangeboten einholen kann. Ein Ort, an dem von Beantragung der Fördermittel, Planung, bis Umsetzung alles erledigt werden kann.
  • Für den CO2-Preis soll künftig nur die Eigentümerseite verantwortlich sein. Alle anderen Nebenkosten sollen nach dem jetzigen Aufteilungsverhältnis für CO2 aufgeteilt werden, um Anreize für Vermieter*innen zu schaffen, ihre Heizung auf erneuerbare Optionen umzustellen.
  • Die Klimaschutzmaßnahmen müssen nachgeschärft werden, um Mieter*innen vor vermeidbaren hohen Betriebskosten durch Öl und Gas zu schützen.
  • Gemeinden und Kommunen sollen ermächtigt werden, öffentliche Wärmenetze zu erwerben, um die Wärmeversorgung in öffentlichen Besitz zu überführen und mit demokratischer Kontrolle zu bewirtschaften.